Touristen, die Neuseeland besuchen möchten, werden aufgefordert, eine Touristensteuer zur Erhaltung der Umwelt (genannt IVL) zu zahlen. Diese Maßnahme gilt nicht für Inhaber eines neuseeländischen Working Holidays. Wie muss ich vorgehen, um diese Steuer zu zahlen?
IVL-Umweltsteuer: Definition
Seit dem 1. Oktober 2019 hat die neuseeländische Regierung eine Einreisegebühr für Touristen eingeführt. Sie müssen ein zusätzliches Budget in Ihrem Urlaub einplanen (und dabei auch die Kosten für NZeTA mit einrechnen, wenn Sie davon betroffen sind). Diese Steuer dient vor allem dazu, den Umweltschutz und die verschiedenen Infrastrukturen, von denen Touristen profitieren, wenn sie das Land besuchen, zu finanzieren. Die Steuer wurde eingeführt, weil der Tourismus laut einer Studie für 8% der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich ist.
Für die IVL-Steuer (International Visitor Conservation and Tourism Levy) müssen Sie mit etwa 35 Neuseeland-Dollar rechnen (20 €). Sie ist in den Gebühren enthalten, die mit dem NZeTA-Antrag verbunden sind. Achtung, ab dem 1. Oktober 2024 wird sein Betrag auf 100 NZD (56 €) erhöht.. Die Gebühr gilt für 2 Jahre und den Ablauf der NZeTA.
Internationale Besucher, die ein NZeTA beantragen, sind gebührenpflichtig, auch solche aus Ländern, die für einen Kurzaufenthalt (90 Tage oder weniger) von der Visumpflicht befreit sind. Dies gilt nicht für neuseeländische und australische Staatsbürger, Diplomaten, Personen mit neuseeländischem Visum, Inhaber einer Business Visa- oder APEC-Reisekarte und Transitpassagiere ohne Gepäckabholung.
Welche Änderungen gibt es bei den Visa?
Dies ändert auch einiges in Bezug auf die Visa. Bis vor kurzem konnten Staatsangehörige mehrerer europäischer Länder, darunter auch Frankreich, ein kostenloses Visum beantragen oder sich von der Visumspflicht befreien lassen, doch das ist nun nicht mehr der Fall. Sie müssen einen Antrag auf NZeTA (New Zealand Electronic Travel Authorization) stellen, um nach Neuseeland einreisen zu dürfen. Der Antrag für diese Genehmigung muss entweder über das Internet oder über eine kostenlose App, die man auf sein Smartphone herunterladen kann, gestellt werden. Sie müssen mit mindestens 17 NZ-Dollar (10 €) Konsulatsgebühr aus der Anwendung oder 23 NZ-Dollar (13 €) aus dem Internet).
Auch Transitreisende auf Flughäfen oder Kreuzfahrtpassagiere, die einen neuseeländischen Hafen anlaufen, benötigen eine Reisegenehmigung (dann NZETA genannt) und müssen somit die eingeführte Umweltsteuer zahlen. Auch Reisende im Rahmen eines PVT sind in Neuseeland von der NZeTA betroffen.
Der Antrag auf NZETA wird online gestellt und Sie werden gebeten, Informationen über Ihren Reisepass und die bevorstehende Reise auszufüllen. Sie müssen online eine Kopie Ihres Reisepass und ein aktuelles Passfoto. Sie erhalten dann innerhalb von 72 Stunden per E-Mail die Bestätigung der NZeTA.
Denken Sie daran, es auszudrucken!